Gebühren

Ich hal­te es für zwin­gend erfor­der­lich, vor einer Man­dats­über­nah­me mit aller Offen­heit über die Gebüh­ren zu spre­chen. Die­se basie­ren je nach Art des Auf­tra­ges auf der Steu­er­be­ra­ter­ver­gü­tungs­ver­ord­nung oder dem Rechts­an­walts­ver­gü­tungs­ge­setz.
Bei eini­gen Ange­le­gen­hei­ten ist auch eine zeit­an­tei­li­ge Abrech­nung der Kosten sach­ge­recht. In jedem Fall ist gewähr­lei­stet, dass Sie sowohl bei Man­dats­über­nah­me als auch wäh­rend des lau­fen­den Man­dats stets vor Erle­di­gung unse­rer Arbei­ten über die Höhe der Gebüh­ren in Kennt­nis gesetzt werden.